Was sagt das Strassenverkehrsgesetz?
Damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt, hier das wichtigste aus dem Strassenverkehrsgesetz. Es lohnt sich, diese Punkte kurz durchzulesen!
Grundanforderung
Das Mitführen eines Anhängers ist nur erlaubt, wenn im Fahrzeugausweis des Zugwagens eine Anhängelast eingetragen ist. Siehe Ziffer 31 im Fahrzeugausweis.
Erforderliche Führerscheine
- Kat. BE (neue Führerscheine in Kreditkartenformat)
- Kat. B (alte blaue Führerscheine vor 1.4.2003)
Zugfahrzeug
- Mindestzuggewicht 750 kg (Leerfahrt)
- Maximal erforderliches Zuggewicht 2’000 kg (Voll beladen)
Betriebsgewicht
Das jeweilige tatsächliche Gewicht des Anhängers (Betriebsgewicht) darf zusammen mit der Ladung die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht übersteigen.
Stützlast
Die sogenannte Stützlast darf nicht überschritten werden und wird bei Kontrollen gerne mal überprüft. Dabei geht es um die senkrechte Gewichtskraft, die auf die Anhängerkupplung wirkt. Das Auto hat eine Stützlast und der Anhänger ebenfalls (100 kg). Sie hat auch einen grossen Einfluss auf das Fahrverhalten.
Rückspiegel
Motorwagen müssen links und rechts aussen je einen Rückspiegel haben, womit der Fahrer die Fahrbahn seitlich neben dem Anhänger und nach hinten mindestens 100 m weit leicht überblicken kann. Rückspiegel müssen möglichst erschütterungsfrei angebracht sein. (der Kasten des Anhänger hat ein Breite von ca. 160 cm)
Höchstgeschwindigkeit
Schweiz und Deutschland
Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
Frankreich
Keine besonderen Beschränkungen
Alle anderen Länder
80 km/h Höchstgeschwindigkeit