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Was sagt das Strassenverkehrsgesetz?

Damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt, hier das wichtigste aus dem Strassenverkehrsgesetz. Es lohnt sich, diese Punkte kurz durchzulesen!

Grundanforderung

Das Mitführen eines Anhängers ist nur erlaubt, wenn im Fahrzeugausweis des Zugwagens eine Anhängelast eingetragen ist. Siehe Ziffer 31 im Fahrzeugausweis.

Erforderliche Führerscheine

  • Kat. BE (neue Führerscheine in Kreditkartenformat)
  • Kat. B (alte blaue Führerscheine vor 1.4.2003)

Zugfahrzeug

  • Mindestzuggewicht 750 kg (Leerfahrt)
  • Maximal erforderliches Zuggewicht 2’000 kg (Voll beladen)

Betriebsgewicht

Das jeweilige tatsächliche Gewicht des Anhängers (Betriebsgewicht) darf zusammen mit der Ladung die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht übersteigen. 

Stützlast

Die sogenannte Stützlast darf nicht überschritten werden und wird bei Kontrollen gerne mal überprüft. Dabei geht es um die senkrechte Gewichtskraft, die auf die Anhängerkupplung wirkt. Das Auto hat eine Stützlast und der Anhänger ebenfalls (100 kg). Sie hat auch einen grossen Einfluss auf das Fahrverhalten.

Rückspiegel

Motorwagen müssen links und rechts aussen je einen Rückspiegel haben, womit der Fahrer die Fahrbahn seitlich neben dem Anhänger und nach hinten mindestens 100 m weit leicht überblicken kann. Rückspiegel müssen möglichst erschütterungsfrei angebracht sein. (der Kasten des Anhänger hat ein Breite von ca. 160 cm)

Höchstgeschwindigkeit

Schweiz und Deutschland 

Höchstgeschwindigkeit 100 km/h 

Frankreich

Keine besonderen Beschränkungen

Alle anderen Länder

80 km/h Höchstgeschwindigkeit

 

Fahren Sie vorsichtig, vorallem, wenn Sie ein älteres und leichtes Fahrzeug ohne ESP (elektronisches Stabilitäts-Programm) besitzen.